Geflügelpest bei Wildvögeln und Hausgeflügel – Aufstallpflicht für Geflügel auch auf Stormarner Gebiet
Vor dem Hintergrund der Nachweise von hochpathogenen aviären Influenzaviren (HPAIV H5) bei verendeten Wildvögeln in insgesamt sieben Kreisen und einer kreisfreien Stadt sowie des Ausbruchs der Geflügelpest in zwei Geflügelhaltungen in verschiedenen Kreisen hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) die Kreise und kreisfreien Städte per Erlass angewiesen, die Aufstallung von Geflügel anzuordnen.
Der Kreis Stormarn hat heute die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel im gesamten Kreisgebiet sowie das Verbot der Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und Tauben angeordnet.
Grundlage dieser Maßnahme ist eine vom Veterinäramt des Kreises durchgeführte Risikobewertung. Hierzu wurden die Einschätzungen des Friedrich-Löffler-Instituts, des Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein sowie die örtlichen Gegebenheiten im Kreis herangezogen.
Die Aufstallpflicht ergeht, um die Geflügelbestände so gut wie möglich vor dem Eintrag des Virus zu schützen und so Schäden zu vermeiden.
Auf Stormarner Gebiet dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung, Voliere), gehalten werden.
Die Dauer der Maßnahmen ist nicht absehbar und richtet sich nach dem weiteren Verlauf der Tierseuche und den Risikobewertungen der Experten.
Alle Geflügelhalter, die ihre Haltungen im Kreis Stormarn noch nicht angemeldet haben, sind aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Auf der Internetseite des Kreises kann das Anmeldeformular für Tierhalter unter „Service, Leistungen A-Z, Buchstabe T, Tierhaltung anmelden“, heruntergeladen werden.
Telefonisch kann der erforderliche Vordruck unter 04531-160-1324 abgefragt werden.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln in Schleswig-Holstein dem Veterinäramt des Kreises zu melden.
Von hier aus wird das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere organisiert. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.
Weitere Informationen zur Geflügelpest sind auf den Internetseiten des Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung und dem Friedrich-Löffler-Institut eingestellt.